Papst Calixtus III. befiehlt dem Bischof von Bamberg und den Äbten von St. Aegydien zu Nürnberg und von Heilsbronn darüber zu wachen, dass seine auf Bitten der Stadt Nürnberg getroffene Anordnung, wonach unter Aufhebung einer Verfügung des päpstlichen Legaten Nicolaus bei der allwöchentlichen Donnerstagsprozession in den beiden Pfarrkirchen und in der Heilig-Geistkirche die Monstranz offen und nicht mit einem Tuch bedeckt getragen werden solle, vollzogen werde.

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Staatsarchiv Nürnberg
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