Hermann Flesse, Bürger zu Weilburg, bekundet seine Einwilligung dazu, daß sein Bruder Emmerich Flesse dem Hermann Kelner zu Freienfels einen Wein garten in dem 'Schedengrunde' verkauft hat, dessen andere Hälfte ('gedeiltze') der Aussteller innehat und wovon beide Teile den Stiftsherren zu Weilburg 1 Mark zur Präsenz zinsen. Hermann Kelner hat den Weingarten von Dekan und Kapitel zu allem Recht empfangen, wie ihn der vorgenannte Emmerich besaß, und soll ihn nunmehr erblich und ewig behalten. Die Urkunde, die der Aussteller über beide Weingärten innehat, soll dem vorgenannten Hermann Kelner nicht schaden, sondern notfalls nutzen und frommen. - Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg bekunden die Verleihung jenes Weingartens, wie im Lande rechtsüblich, unter Vorbehalt ihres Rechts daran und künden das Siegel des Kapitels an.
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Hermann Flesse, Bürger zu Weilburg, bekundet seine Einwilligung dazu, daß sein Bruder Emmerich Flesse dem Hermann Kelner zu Freienfels einen Wein garten in dem 'Schedengrunde' verkauft hat, dessen andere Hälfte ('gedeiltze') der Aussteller innehat und wovon beide Teile den Stiftsherren zu Weilburg 1 Mark zur Präsenz zinsen. Hermann Kelner hat den Weingarten von Dekan und Kapitel zu allem Recht empfangen, wie ihn der vorgenannte Emmerich besaß, und soll ihn nunmehr erblich und ewig behalten. Die Urkunde, die der Aussteller über beide Weingärten innehat, soll dem vorgenannten Hermann Kelner nicht schaden, sondern notfalls nutzen und frommen. - Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg bekunden die Verleihung jenes Weingartens, wie im Lande rechtsüblich, unter Vorbehalt ihres Rechts daran und künden das Siegel des Kapitels an.
88, U 73
88 Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren
Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren >> 1 Urkunden >> 1351-1375
1374 Juni 22
Ausfertigung, Pergament. Das abhängende Siegel ab. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Littera de vinea in dem Schedengrunde, que solvit presencie annuatim 1 marck'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1374, feria quinta ante nativitatem beati Johannis baptiste
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1208
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ