Gall Müller und Jakob Pfennig, beide aus Neuffen, acht Tage zu Neuffen gef., weil sie wider ergangene fürstliche Mandate in Frankreich Kriegsdienste angenommen hatten, jedoch aus Gnade wieder freigelassen unter der Bedingung, keine Wehr mehr zu tragen bis auf künftige obrigkeitliche Erlaubnis und sich auf Mahnung wieder zu stellen, auch ihre Gefängnisatzung zu bezahlen, nehmen diese Bedingungen an und schwören U.