Agatha Kuenin, Witwe des Thomas Schuhmacher in Stockenweiler, bekennt mit Zustimmung ihres Schwagers und Vogts Martin Straub, seßhaft in der unteren Neuntzenbrugkh (=Ober- und Unternützenbrugg), daß sie von Balthasar von Herrliberg, österreichischem Rat und Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, auf Lebenszeit bzw. für das Leben ihres Sohns Hans Schuhmacher einen Hof in Stockenweiler als Leib und Zinslehen empfangen hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn nicht teilen oder etwas davon veräußern bzw. belasten, auch nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten. Holz aus den zugehörigen Wäldern dürfen sie nur mit Zustimmung des Junkers schlagen. Es darf nur als Bau- oder Brennholz für den Eigenbedarf benutzt werden. Als Ehrschatz wurden 31 fl rh Reichswährung bezahlt. Der Junker erhält jährlich zu Martini als Zins und Leiblehengült 10 fl rh. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen und im Todesfall fällt der Hof heim. Beim Abzug muß es mit Mist, Heu, Stroh und anderem gehalten werden wie in Stockenweiler üblich.
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Agatha Kuenin, Witwe des Thomas Schuhmacher in Stockenweiler, bekennt mit Zustimmung ihres Schwagers und Vogts Martin Straub, seßhaft in der unteren Neuntzenbrugkh (=Ober- und Unternützenbrugg), daß sie von Balthasar von Herrliberg, österreichischem Rat und Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, auf Lebenszeit bzw. für das Leben ihres Sohns Hans Schuhmacher einen Hof in Stockenweiler als Leib und Zinslehen empfangen hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn nicht teilen oder etwas davon veräußern bzw. belasten, auch nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten. Holz aus den zugehörigen Wäldern dürfen sie nur mit Zustimmung des Junkers schlagen. Es darf nur als Bau- oder Brennholz für den Eigenbedarf benutzt werden. Als Ehrschatz wurden 31 fl rh Reichswährung bezahlt. Der Junker erhält jährlich zu Martini als Zins und Leiblehengült 10 fl rh. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen und im Todesfall fällt der Hof heim. Beim Abzug muß es mit Mist, Heu, Stroh und anderem gehalten werden wie in Stockenweiler üblich.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1795
fasc. 111 n. 02
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1578 Februar 22 (den zwen und zwainzigisten tag deß monats Februarii)
28,2 x 40,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Lindau
Aussteller: Agatha Kuenin, Witwe des Thomas Schuhmacher in Stockenweiler
Empfänger: Balthasar von Herrliberg, österreichischer Rat und Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg
Siegler: Antoni Rem ("Räm"), Stadtammann in Lindau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Agatha Kuenin, Witwe des Thomas Schuhmacher in Stockenweiler
Empfänger: Balthasar von Herrliberg, österreichischer Rat und Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg
Siegler: Antoni Rem ("Räm"), Stadtammann in Lindau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Herrliberg, Balthasar von
Künin, Agatha
Rem, Antoni, Stadtammann
Schuhmacher, Agatha
Schuhmacher, Hans
Schuhmacher, Thomas
Straub, Martin; ca. 16./17. Jh.
Bregenz, Vorarlberg [A]; Herrschaft, Verwalter
Lindau (Bodensee) LI
Lindau (Bodensee) LI; Stadtammann
Nützenbrugg = Ober- und Unternützenbrugg : Hergensweiler LI; Einwohner
Stockenweiler : Hergensweiler LI
Stockenweiler : Hergensweiler LI; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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