Agatha Kuenin, Witwe des Thomas Schuhmacher in Stockenweiler, bekennt mit Zustimmung ihres Schwagers und Vogts Martin Straub, seßhaft in der unteren Neuntzenbrugkh (=Ober- und Unternützenbrugg), daß sie von Balthasar von Herrliberg, österreichischem Rat und Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, auf Lebenszeit bzw. für das Leben ihres Sohns Hans Schuhmacher einen Hof in Stockenweiler als Leib und Zinslehen empfangen hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn nicht teilen oder etwas davon veräußern bzw. belasten, auch nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten. Holz aus den zugehörigen Wäldern dürfen sie nur mit Zustimmung des Junkers schlagen. Es darf nur als Bau- oder Brennholz für den Eigenbedarf benutzt werden. Als Ehrschatz wurden 31 fl rh Reichswährung bezahlt. Der Junker erhält jährlich zu Martini als Zins und Leiblehengült 10 fl rh. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen und im Todesfall fällt der Hof heim. Beim Abzug muß es mit Mist, Heu, Stroh und anderem gehalten werden wie in Stockenweiler üblich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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