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Abt Franz von Corvey beurkundet, daß zwischen Abt Dietrich und dem Konvent zu Bredelar einerseits und den beiden Städten Marsberg andererseits trotz mehrfacher Einigungsversuche vielfältige Streitigkeiten entstanden seien und verweist auf eine Urkunde von 1529 Oktober 23 [Siehe Nr. 951], die Marsberg nicht akzeptiert habe, weshalb Johann Quade, Landdrost des Herzogtums Westfalen, und beide Parteien einen nach Bredelar anberaumten Verhörtag wahrgenommen und schließlich 1535 Juni 17 [Siehe Nr. 990] eine Vereinbarung getroffen hätten. Beide Städte Marsberg wollen die Vorwürfe fallen lassen und sich künftig an die Vereinbarungen halten. Sie dürfen das Gehölz am Pistenberg ohne Bredelarer Einrede nutzen, ferner das Gehölz am Homberg, vorbehaltlich jedoch der dort beruhenden Rechte der Markgenossen zu Laterfeld. Bezüglich der in den vorausgegangenen Rezessen nicht angesprochenen Kornrenten des Klosters zu Marsberg soll gesondert und nach Landrecht entschieden werden. Abt Dietrich, Prior Wilhelm, Subprior Wilhelm, Kellner Peter und der Konvent zu Bredelar sowie Henrich Kock, Henrich Bodeker, Georg Mertens, Holtzall Jegers, Merten Kyls, Thoniges Volckens, Johann Pothoff, Johann Arndes, Werner Schreers, Thoniges Gobbelen, Johann Kremers und Gerdt van Zwolle, Bürgermeister und Räte zu Marsberg, versprechen, sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten. Donnerstags nach Tiburtii

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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