Der Würzburger Domherr Konrad beurkundet: Er hat bei der Übergabe des Knaben Volknand an das Kloster St. Stephan [in Würzburg] dem Abt Raphold und dem Konvent für dessen Unterhalt 37 Pfund übergeben, wofür diese ein Gut in Eckartshausen (Oggeshusen) erworben haben. Dabei wurde vereinbart, dass ihm das Nutzungsrecht an der Hälfte der zu diesem Gut gehörenden Rodungen zustehen soll. Später hat er dann im Austausch dafür von dem Kloster das Nutzungsrecht an 10 Joch Weinbergen [in Würzburg] am Karrenpfad (Kernephett) erhalten. Außerdem hat er vom Kloster einen Hof mit Haus und Garten in Würzburg neben seinem eigenen Haus erworben. Davon soll man nach seinem Tod dem Kloster jedes Jahr an seinem Jahrtag 30 Brote und 0,5 Eimer Wein geben. Von dem Gut in Eckartshausen soll man das Seelgedächtnis für seinen Vater und seine Mutter begehen und davon dem Kloster jährlich ebenfalls 30 Semmeln und 0,5 Eimer Wein geben. Zeugen: Der Dompropst Herold, der Propst [von Stift Neumünster] Reginhard [von Abenberg], der Domdekan Perseus, die Dekane [von Stift Haug und Neumünster] Werinhard und Gerhard, Richolf, Billung, Gotibolt, Billung sowie die Mönche des Klosters St. Stephan. Aussteller: Konrad. Empfänger: Kloster St. Stephan