Erzbischof Johann II. von Trier bekundet, dass er und seine Vorgänger im Genuss aller Obrigkeit und Nutzbarkeit seiner Stadt Boppard sind und waren, wobei die von Boppard neuerdings einige "vermeinte" königliche Privilegien dagegen vorgebracht haben. Die königliche Majestät [Maximilian I.] hat dergleichen auf Ersuchen des Erzbischofs widerrufen und der Stadt bei einer Pön von 100 Mark lötigen Goldes befohlen, dem Erzbischof wie zuvor zu huldigen und gehorsam zu sein. Wegen ihres andauernden Ungehorsams sind die von Boppard in diese Strafe gefallen, wegen Entwehrung des Schultheißenamts und anderer Rechte des Erzbischofs in päpstlichen Bann gekommen, dazu handelten sie gegen die Freiheiten des Rheinstroms und des Leinpfads. Sie haben Schloss und Zollhaus des Erzbischofs zu Boppard gegen den am Reichstag zu Worms aufgerichteten und am Reichstag zu Lindau erneuerten Landfrieden belagert und besetzt, wofür sie in Reichsacht gefallen sind "und ire leib und gut eim yglichen erlaupt sin". Zur Strafe, Begleichung der Schäden und Einbringung der Pön und kraft der kaiserlichen und königlichen Urkunden, der päpstlichen Anrufung, der weltlichen Hand und des Landfriedens hat sich Erzbischof Johann mit seinem lieben Oheim Kurfürst Philipp von der Pfalz gegen die von Boppard und ihren Anhang verbündet, wobei der Pfalzgraf raten und helfen will. Dafür hat der Erzbischof ihm laut eines Briefes 200 Gulden jährlicher Handreichung verschrieben. Philipp soll dem Erzbischof auf dessen Ansinnen seinen Hofmeister oder Marschall mit 200 reisigen Pferden und 300 wohlgerüsteten Fußknechten ins Feldlager vor Boppard schicken. Für den Zuzug von Heidelberg und bis zur Rückkehr dorthin soll Johann monatlich für jedes reisige Pferd 10 Gulden, für jeden Fußknecht 4 Gulden für Sold, Kost und Schaden zahlen. Über weitere Kosten für reisige Gefangene und reisigen Schaden, den die Pfalzgräflichen erleiden mögen, soll ein Schiedsgericht entscheiden, worin Räte beider Seiten mit gleicher Zahl vertreten sind. Wenn Boppard erobert wird, soll Johann dem Pfalzgrafen weitere 3.000 Gulden oder 200 Gulden Gülte verschreiben. Sollten sich "uffrure zugriffe oder vehde" aus der Angelegenheit entwickeln, sollen beide Fürsten im Bündnis bleiben und keiner einen separaten Frieden schließen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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