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Geschichte: Die Grundherrschaft Oberschindmaas befand sich westlich von Glauchau. Das Rittergut wurde 1497 erstmals erwähnt. Es war ein amtssässiges Mannlehngut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im März 1839 an das Justizamt Hinterglauchau abgegeben und gelangte zum 1. Juni 1865 in die Zuständigkeit des Gerichtsamtes Meerane.
Inhalt: Gerichtsprotokolle des Patrimonialgerichts.