Ulrich Pfister, Stadtammann in Markdorf, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Konrad Hussman genannt der Überlinger, Klosterherr zu Weingarten, gegen Hans Kung, Bürger zu Markdorf, in Streit um zwei Wiesen. Das Kloster berief sich für sein Recht auf einen vor Gericht verlesenen Kaufbrief. Diesem zufolge hatten Abt Ludwig [von Haltenberg] und der Konvent von +Hans Wolfegger, Bürger zu Ravensburg, zwei Wiesen gekauft, eine zu Markdorf "in den Brait wisen", die andere zu Hegbach (=Hepbach) "an dem Brül" genannt die "Brül egerd". Letztere gehörte in Wolfeggers Hof in Leimbach und grenzte an den unteren Brühl zu Hepbach. Kung wendet ein, daß laut einer ebenfalls verlesenen Urkunde Wolfegger ihm die Wiesen ewig zu Markrecht für einen Zins verliehen habe. Das Gericht urteilt zugunsten des Klosters, weil dessen Urkunde älter ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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