Ulrich Pfister, Stadtammann in Markdorf, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Konrad Hussman genannt der Überlinger, Klosterherr zu Weingarten, gegen Hans Kung, Bürger zu Markdorf, in Streit um zwei Wiesen. Das Kloster berief sich für sein Recht auf einen vor Gericht verlesenen Kaufbrief. Diesem zufolge hatten Abt Ludwig [von Haltenberg] und der Konvent von +Hans Wolfegger, Bürger zu Ravensburg, zwei Wiesen gekauft, eine zu Markdorf "in den Brait wisen", die andere zu Hegbach (=Hepbach) "an dem Brül" genannt die "Brül egerd". Letztere gehörte in Wolfeggers Hof in Leimbach und grenzte an den unteren Brühl zu Hepbach. Kung wendet ein, daß laut einer ebenfalls verlesenen Urkunde Wolfegger ihm die Wiesen ewig zu Markrecht für einen Zins verliehen habe. Das Gericht urteilt zugunsten des Klosters, weil dessen Urkunde älter ist.
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Ulrich Pfister, Stadtammann in Markdorf, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Konrad Hussman genannt der Überlinger, Klosterherr zu Weingarten, gegen Hans Kung, Bürger zu Markdorf, in Streit um zwei Wiesen. Das Kloster berief sich für sein Recht auf einen vor Gericht verlesenen Kaufbrief. Diesem zufolge hatten Abt Ludwig [von Haltenberg] und der Konvent von +Hans Wolfegger, Bürger zu Ravensburg, zwei Wiesen gekauft, eine zu Markdorf "in den Brait wisen", die andere zu Hegbach (=Hepbach) "an dem Brül" genannt die "Brül egerd". Letztere gehörte in Wolfeggers Hof in Leimbach und grenzte an den unteren Brühl zu Hepbach. Kung wendet ein, daß laut einer ebenfalls verlesenen Urkunde Wolfegger ihm die Wiesen ewig zu Markrecht für einen Zins verliehen habe. Das Gericht urteilt zugunsten des Klosters, weil dessen Urkunde älter ist.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K U 570
GLAK 7/661
01004
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden >> Urkunden
1402 Juni 26 (an dem nächsten mäntag nach sant Johans tag ze sunwendi)
24,3 x 30,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Ulrich Pfister, Stadtammann in Markdorf
Empfänger: Konrad Hussman genannt der Überlinger, Klosterherr zu Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Konrad Hussman genannt der Überlinger, Klosterherr zu Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Haltenberg, Ludwig von; Abt zu Weingarten
Hussman, Konrad, genannt der Überlinger, Klosterherr
Kung, Hans
Pfister, Ulrich, Ammann
Überlinger, Konrad, Klosterherr
Wolfegger, Hans
Hegbach = Hepbach : Riedheim, Markdorf FN
Hepbach : Riedheim, Markdorf FN; Flurstücke
Leimbach : Riedheim, Markdorf FN
Markdorf FN; Einwohner
Markdorf FN; Flurstücke
Markdorf FN; Gericht
Markdorf FN; Stadtammann
Ravensburg RV; Einwohner
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Konventherr
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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