Revers von Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und Bürgern der Stadt Wertheim über die Freiheit und Gnade von Graf Johann denselben auf Widerruf erteilt, daß die Güter der Bürger von Wertheim und in solcher Stadt Markung gelegen in Zukunft keinen Handlohn mehr geben sollen, und wenn Auswärtige Wein oder andere Kaufmannschätze in der Stadt Wertheim kaufen und das überland hinweg führten, daß von derselben Habe der Grafschaft kein Zoll gegeben werden solle, über welche beide Puncten jedoch Graf Johann sich und seiner Erben die Freiheit der Widerrufung ausdrücklich vorbehalten.