Landschaftabschied des Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Durlach und der engern Ausschüsse der oberen und unteren Markgrafschaft, wonach die Unkosten zur Landesverteidigung und zu dem bevorstehenden Kriegswesen durch zwei weitere Termine im Wert der gewöhnlichen Schatzung sämtlicher Lande von drei Jahren erhoben werden solle