Dominicus [I. Laymann], Abt zu Weingarten, verleiht Galle Müller und Ehefrau Margaretha Bizerin ein Gut in Engishausen auf Lebenszeit aus Gnaden zu Lehen. Es umfaßt neben Gebäuden, Gärten und einem Brühl von einem Tagwerk 6 Tagwerke Wiesen sowie 15 1/2 Jauchert Acker in den drei Öschen. Früherer Besitzer war Kaspar Doppeler. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert schlaizen" und kein Holz, Heu, Stroh oder anderes veräußern, was zu "schlaizung", Verderben und Abgang des Hofs gereichen könnte. Von den Wäldern, "bärenden" Bäumen und Eichen dürfen sie nichts fällen, sofern es ihnen nicht vom Aussteller oder dessen Amtleuten erlaubt würde. Jährlich zu Martini entrichten sie an Zins und Hubgült 3 Malter Roggen und 4 lb h in Memminger Maß und Währung, ferner 1 Fasnachthenne und was sonst aus dem Gut gegeben wird. Wenn sie sich dem Kloster "abschwaif" oder ungehorsam machen, die Leihebedingungen nicht einhalten oder sterben, fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie derlei bei Übernahme des Hofs vorgefunden haben. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.