Bischof Rembert von Paderborn versetzt mit Zustimmung des Domkapitels den Brüdern Alhard, Domherrn zu Verden, Joist und Meinolf von Brenken für 1000 rheinische Goldgulden, die zur Ablösung des halben Teils der Oldenburg verwandt wurden, eine Rente von 50 Gulden zahlbar aus dem halben Teil der Oldenburg. SA des Ausstellers und des Domkapitels. Datum: am Montage in dem heiligen Oistern. Transfix: 1596 Februar 21. Philipp von Meschede, Droste zu Anröchte, und Rabe Westphalen, Landdrost zu Paderborn, bestätigen als Erben ihrer Schwester und Base, Catharina von Meschede verw. von Brenken, deren Verkauf dieser Verschreibung an den Paderborner Kanzler, Lic. Georg Jacobi, für 800 Reichstaler, wofür ihm der Hauptbrief überlassen worden war. US und SA der Aussteller. US Philip von Meschede; Raban Westphalen, Landdrost

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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