Die Markgrafen Otto [IV.] und Konrad von Brandenburg gestatten den Bürgern von Rathenow die Errichtung von Vorlauben und Vorschwellen (vorsulere) auf der Straßenseite ihrer erblichen Grundstücke ohne Behinderung durch ihre Vögte und Offizianten.

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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