1.) Das ertauschte freie adlige Wohnhaus zu Spangenberg [Burg in der Gemarkung der Stadt Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit Nebengebäuden, Scheune...
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Urk. 14, 9074
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Müldner von Mülnheim, Nr. 1
A I u, Müldner von Mülnheim sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe M >> Mu >> Müldner von Mülnheim
1831 November 15
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Das ertauschte freie adlige Wohnhaus zu Spangenberg [Burg in der Gemarkung der Stadt Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit Nebengebäuden, Scheunen, Stallungen und Gärten; 2.) die beiden Meiereien Spangenberg und Eltmannsee [Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.] mit allem Zubehör und Gerechtigkeiten, insbesondere der hergebrachten Schafhute am Schlossberg zu Spangenberg, in den Spangenberger, Elbersdorfer [Elbersdorf (Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.)], Kaltenbacher [Kaltenbach (Dorf in der Gemarkung Elbersdorf, Gem. Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.)] und Halbersdorfer [Halbersdorf (Hof in der Gemarkung Spangenberg, Gem. Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.)] Fluren durchgehends in der Bergheimer Flur [Bergheim (Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.)] auf dem Galbachsberg bis vor den Kostberg und von da hinauf bis auf die Morschener Straße, in der Mörshauser Flur [Mörshausen (Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.)] bis an das sogenannte Gelänge hinter das Buschwerk; mit der Stadt und den Gemeinden gemeinschaftlich: 3.) diejenigen Dienste, die Schäfer in Stadt und Amt Spangenberg beim Schafwaschen und Wolleabnehmen verrichten; 4.) das Gericht Schemmern [Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.] auf der Eselsweise; 6.) wie auch die Vockeroder, Weidelbacher und Halbersdorfer auf der steinernen Stegwiese mit Gras mähen, zetteln, dürre machen, heimführen und bansen, auch nicht ausgenommen das Gericht Pfieffe [Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit jährlicher Lieferung von 120 Schock Brandweiden zur Ernte, dies jedoch nur so lange, wie es durch eine Landesordnung nicht anderes verfügt wird; 7.) die zur Meierei Eltmannsee gehörenden Waldungen, die Sommerleite, das Wäldchen zwischen der Braachweise und dem Hossbacher Weg, der Kessel, die Buchhecke und der Tannenwald sowie zahlreiche weitere genannte Lehngüter, wie sie alle Hofmarschall Heinrich Wilhelm Julius von Lindau und seine Nachkommen zu Lehen besessen haben. Der Oberforstmeister Albrecht Christian Heinrich von Lindau hat Anfang 1831 zu Gunsten des jetzt Belehnten auf sie verzichtet.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Müldner von Mülnheim, Generalmajor und -adjutant
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Müldner von Mülnheim, Generalmajor und -adjutant
Belehnte/r: Karl Müldner von Mülnheim, Generalmajor und -adjutant
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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