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Verordnung des VII. Armeekorps in Münster. Verbot jeder Abänderung oder Unkenntlichmachung von Waffen, die sichtlich als Eigentum der Heeresverwaltung anzusprechen sind, sowie des Handels mit solchen Waffen. Münster, 2. Okt. 1918

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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