Der Stadtrat von Alzey schreibt an Kurfürst Philipp von der Pfalz eine Supplikation, mit der Bitte, sich für die Freiheiten der Stadt einzusetzen. Bislang hatte die Stadt Alzey die gleichen Freiheiten wie die Stadt Oppenheim genossen, was ihnen von den Pfalzgrafen und römischen Kaisern und Königen auch bestätigt worden war, wie sie mit beigelegten Kopien belegen. Dies betrifft insbesondere, dass die Burgmannen, Bürger und Einwohner von Alzey nur vor dem Stadtgericht zu Alzey belangt werden dürfen. Jetzt hatte es aber Streit zwischen dem pfalzgräflichen Burgmann zu Alzey, nämlich Gerhard von Wachenheim, und Friedrich Wesel, genannt Clarmann, Schaffner zu Pfeddersheim, gegeben, wobei Letzterer sich die Güter des Ersteren zu Pfeddersheim vorgenommen hat. Als die Alzeyer verlangten, dass Gerhard sich von Pfeddersheim wegbegeben dürfe, weigerte sich Friedrich, sodass die Sache vor dem Hofgericht landete. Sorgen bereitet den Alzeyern insbesondere, dass Friedrich ihre Freiheit nicht anerkannte, da sie diese zuletzt nicht von Kaisern oder Königen bestätigt bekommen hatten. Dies hätten sie eigentlich tun wollen, als der König zu Worms war, allerdings hatte der pfalzgräfliche Burggraf, Johann von Morschheim, ihnen ausgerichtet, dass dies nicht notwendig und die pfalzgräfliche Bestätigung Philipps bei dessen Regierungsantritt ausreichend sein würde. Nun bitten sie den Pfalzgrafen, er wolle bei Friedrich Wesel und dem Hofgericht dafür sorgen, dass es bei ihren Freiheiten bleibe, wobei sie versprechen, Friedrich gegenüber Gerhard zu seinem Recht zu verhelfen. Der Pfalzgraf solle bedenken, dass sich auch die Bürger und Einwohner in anderen Dörfern und Städten sorgen würden, wenn der Stadt Alzey als nicht geringstem Glied der Pfalz, die Freiheit durch einen Mangel an Bestätigung eingeschränkt würde.