Michael [I. Bogenhauser], Abt von Kloster Mallersdorf und der Konvent einigen sich mit Stephan dem Zellmair (Zellmayer), früher gesessen zu Haader, und seiner Ehefrau wegen der rückständigen Gült von acht Jahren aus dem klostereigenen Zell-Hof zu Haader, den sie vernachlässigt und öd liegen lassen haben, und wegen der beiden einmalig begangenen Totschläge an der Grabmayerin und der Krantzaglin darauf, dass sie gegen Rückempfang des Baurechts auf dem Zell-Hof auf jegliche Forderungen verzichtet. S: Michael [I. Bogenhauser], Abt von Kloster Mallersdorf

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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