Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen, dass ihnen ihr Mitbürger Johann Schad zwei besiegelte Papierurkunden vorgelegt hat, die sie auf seine Bitte hin vidimieren. Bei der einen Urkunde, die auf den 21. September 1412 ("an sannt Matheus tag") datiert ist, handelt es sich um ein Schreiben des Hildebrand Brandenburg genannt Buchow als erbetenem Zeugen an Ulrich von Habsberg ("Hasperg") [abgegangene Burg bei Warmtal Gde. Langenenslingen/Lkr. Biberach] als Vorsitzenden eines Schiedsgerichts zur Beilegung eines Streits zwischen Kaspar von Freyberg [Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach] und dem Ulmer Bürger Peter Gossolt wegen zweier Güter in Erbishofen ("Elbrißhofen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], die der alte Gossolt vormals von Bliphart gekauft hat. Darin erklärt Hildebrand Brandenburg an Eidesstatt, dass es beim Kauf der Güter durch den Vater von Peter Gossolt zu einem Rechtsstreit zwischen diesem und Wölflin vom Stein als Inhaber der Herrschaft Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] gekommen ist. Aufgrund einer Kundschaft, die damals Johann Stöcklin eingeholt hat, wurde dann ein Urteil gefällt. Danach standen Wölflin vom Stein und der Herrschaft Pfaffenhofen auf den strittigen Gütern keinerlei Rechte zu. Auch haben die Hintersassen auf diesen Gütern ihren Gerichtsstand nicht vor dem Gericht in Pfaffenhofen. Bei der zweiten Urkunde handelt es sich um ein Schreiben vom 11. November ("an sannt Martins tag") 1412, mit dem die Schiedsleute Leonhard von Günzburg und Johann Stöcklin dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts Ulrich von Habsberg mitteilen, dass sie nach Anhörung der Parteien und Prüfung der von ihnen vorgelegten Beweismittel zu dem Schluss gekommen sind, das Peter Gossolt die bessere Kundschaft beigebracht hat. Sofern dieser daher vor dem Gericht eidlich erklärt, dass er die Güter bisher als freie Eigengüter besessen und darauf Kaspar von Freyberg keinerlei Rechte zugebilligt hat und dass seine Hintersassen auf den Gütern nicht nach Pfaffenhofen gerichtsbar sind, er dabei ungehindert verbleiben und die Klage des Kaspar von Freyberg abgewiesen werden soll.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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