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Die hinterlassene Witwe von Jakob Mürb auf dem Sommerberg, welche sich bei der Herrschaft beklagt, dass ihr dero Gütlein mit Gewalt verkauft, auch ihre geschnittenen Früchte eingezogen werden wollen, darauf befohlen worden, ihr alles wieder zu ersetzen, auch gegen die Verbrecher die herrschaftliche Strafe vorzubehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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