Wendel Kessler von Brackenheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er gegen des Fürsten Gebot unter dem Verdacht des Mordbrennens stand und auch Briefe, welche er bei sich hatte, wegwarf, als er annahm, sie könnten ihm Argwohn bringen, wird von Wilhelm v. Massenbach, Obervogt, und Johann Neipper ("Nipper"), Untervogt zu "Bracken" [Brackenheim] und im Zabergäu, freigelassen und schwört Urfehde, nachdem er versprochen, sich ordentlich zu verhalten und seine Atzung zu bezahlen, sich des Umherziehens im Lande Württemberg zu mäßigen und die Befehle und Gebote des Fürsten gehorsam zu befolgen und sich dort fest niederzulassen, wo man ihn annehmen wird