Bürgermeister und Rat der Städte Berlin und Cölln bekennen, daß sie von Jacob von Arnim, Erbsassen auf Gerswalde, 5000 Gulden in [Städtegroschen], je 12 auf einen Gulden, geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei [beiderseitiger] zu Johannes Baptista fälliger [Kündigung] mit 6 % jährlich in gleicher Münze oder in Joachims[talern], zu je 40 Märkischen Groschen, jeweils in der Weihnachtswoche zu verzinsen und die Gesamtsumme [nach erfolgter Kündigung zum gleichen Zeitpunkt] in Gerswalde oder einem anderen Orte zurückzuzahlen. Bürgen: Bürgermeister und Rat der Städte Alt- und Neustadt Brandenburg, Stendal, Frankfurt, Alt- und Neustadt Salzwedel und Spandau.