Der Offizial des münsterischen Hofes bekundet, daß die Herrn Johannes de Bellebrugghe, Domherr zu Münster und Propst von St. Martini, und Lefardus de Slade, Propst von St. Ägidii, ferner Peter Hohues, Vikar am Alten Dom in Münster, und Werner, Vikar in Nienborg (Novocastro), Priester, Testamentsexekutoren des Herrn Dietrich Bertoldynch, Domherrn zu Münster, der Obödienz Hellen (Helnon) vor ihm den Hof (mansus) Wosthues im Kirchspiel Everswinkel (Everswinkele), Bauerschaft Versmar (Versmele), übertragen haben, den Dietrich der Obödienz zum eigenen Seelenheil und zu dem seiner Wohltäter hinterlassen hat. Dafür hat der jeweilige Obödientiar dafür zu sorgen, daß eine Talgkerze auf dem Domherrenfriedhof auf einem neuerrichteten Pfeiler allnächtlich von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang brennt, die der Domglöckner anzünden soll. Dieser erhält dafür alljährlich drei Schilling und sechs Pfennig münsterisch, je zur Hälfte zu Michaelis und zu Ostern, aus den Einkünften des Hofs. Wird das Licht aus Schuld oder Nachlässigkeit des Obödientiars nicht eingerichtet oder länger als einen Monat nicht entzündet, fällt der Hof der Domfabrik zu; der Domwerkmeister hat dann für es Sorge zu tragen ohne weitere Ansprüche des Obödientiars. Zunächst soll der gegenwärtige Obödientiar Johannes de Bellebrugghe den Hof auf Lebenszeit besitzen, auch falls er die Obödienz nicht mehr innehaben sollte, und für das Licht sorgen. Siegelankündigung des Offizials und der Testamentsexekutoren. Zeugen: die Herren Arnold Spenghen, Johannes Clunsevotes, Domvikare zu Münster, Johannes Ermene, Arnold Konnynck und Hermann Hohues, Prokuratoren am münsterischen Hof. feria tercia proxima post festum beati Martini episcopi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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