Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt den Städten Bacharach und Kaub sowie den Tälern Steeg, Oberdiebach und Manubach ihre Freiheitsordnung, wie sie von Zeiten Ruprechts I. (der eltst), Ruprechts II. (der elter) und König Ruprechts herrührt und von Ludwig IV. bestätigt wurde, woraufhin die erwähnten Gemeinden Philipp huldigen. Die Ordnung beinhaltet, dass die Feste Stahleck bei Bacharach, die Stadt Bacharach, das Tal Steeg, die dortige Feste Stahlberg, Burg und Stadt Kaub mit dazugehörigen Dörfern, die im Rhein gelegene Feste Pfalzgrafenstein, die Feste Fürstenberg, die Täler Oberdiebach und Manubach sowie andere Schlösser, Burgen und Städte auf ewig bei der Pfalz und den Kurfürsten bleiben sollen. Die Feste Sauerburg mit Zugehörungen und der Teil zu Schöneck mitsamt Öffnungsrecht sollen künftig in gleicher Weise bei der Pfalz bleiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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