Die Richter des Mainzer Stuhls protokollieren die Aussagen der durch den Prokurator von Äbtissin und Konvent von Altmünster zu Mainz benannten Zeugen im Streit mit dem Ritter Johann von Rannenberg und seinem Bruder Friedrich wegen gewaltsamer Aneignung einer dem Kloster durch den verstorbenen H. Hase und seine Ehefrau Jutta als Seelgerät geschenkten und zu Leibrecht zurück erhaltenen Hube, genannt (obere) Hasenhube, in der Gemarkung von Brischoz sowie wegen Einziehung eines Pferdes als Besthaupt nach der Jutta Tod und setzen den 8. Dezember als Termin für Einreden gegen die Zeugenaussagen an.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg
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