Suchergebnisse
  • -18 von 500

Jobst (Jodocus) Caesem, Abt des Klosters Marienfeld, bezeugt und bestätigt am 11. November 1647 für sich und seinen Sukzessoren, dass vom Contratre weiland Adolph Balcke, gewesener Kellner des Klosters Marienfeld, dem Johann Oesterhaus genannt Mense, Bürger zu Oelde und jetziger Bedienter des Gotteshauses zu Marienfeld, wegen rückständigen Brautschatzes seiner verstorbenen Frau Margarethe Woestehoff aus dem eigenbehörigen Woestehoffs Erbe im Kirchspiel Oelde in Höhe von 50 Reichstaler sowie zur Ablösung eines versetzten Grundstücks von ihm ein Vorschuss in Höhe von 10 Reichstaler, den er vom gewesenen Kellner Balcke mit Konsens des Prälaten am 23. April 1626 erhalten hatte, wofür Oestinghaus und seine Erben drei Stücke Landes aus dem Woestehoffs Erbe und bei Oelde gelegen als Unterpfand bis zur Loskündigung überließen. Dieses Land hätte Conrad Barchold, gewesener Stromberger Gerichtsschreiber, wegen anderer prätendierter Bewilligung und innehabender Immission dem Osterhaus mit Verschreibung vom 28. Juni 1637 aus den Händen genommen. Nachdem das Woestehoffs Erbe 1628 wieder an das Kloster Marienfeld kam und von den Zellern oder Kolonen aufgegeben wurde, wurden die Pertinenzien dieses Erbes an Johann Oesterhaus verliehen, wobei über die auf dem Erbe haftenden Schulden eine Vereinbarung mit dem Kloster Marienfeld getroffen wurde, nämlich dass diese nunmehr 100 Reichstaler betragen, wofür eine jährliche Pension zu entrichten sei. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zur Zinszahlung, zum Gerichtsstand und zum Unterpfand. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers. Vermerk des Notars Johannes Kumpff vom 31. August 1696, dass der Prälat des Klosters Marienfeld die obige Obligation an Hermann Ulcken (?) zediert habe. Zeugen: Johann Delbert (?), Organist, und Bernd Brunung aus Harsewinkel. Konsens des Marienfelder Abts Bernhard vom 25. September 1698, dass, nachdem der Bürger Gerhard Olmerloh zu Oelde die obigen zu 100 Reichstaler gegen landsitzliche Pension ausgetan und hergeschossen habe, diesem die Verschreibung übergeben worden sei. Vermerk des Gerhard Olmerloh aus Oelde vom 4. Oktober 1718 über die Zedierung der Obligation über 100 Reichstaler an Ferdinand Oesterhoff

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...