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Ablassbrief Johanns [II. von Brunn], Bischof von Würzburg, für das Stift Fulda
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1439 dominica que fuit dies penultima mensis Novembris.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg, gewährt einen 40-tägigen Ablass für die Begehung des Todestages des heiligen Sturmi, des ersten Altars von Fulda, den Papst Innozenz II. auf der wiedergegebenen Bulle vom 19. April 1139 kanonisiert hat: Papst Innozenz II. teilt Abt Konrad [I.] und dem Konvent von Fulda die aufgrund des lobenswerten Lebens und der durch Gott aufgrund seines Verdienstes gewirkten Wunder auf dem [zweiten] Laterankonzil erfolgte Kanonisation Sturmis mit. Geschehen im Lateranspalast.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Für die Urkunde von 1139 April 19: Brower: Fuldensium Antiquitatum, S. 197; Regest: JL 8007; Germania Pontificia IV, IV, S. 393, Nr. 106.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.