Valtin Grieb und seine Ehefrau Walpurga, gefangengesetzt wegen Droh- und Schmähworten gegen die Obrigkeit und einige Untertanen, verpflichten sich, das Fürstentum Württemberg innerhalb eines Monats für immer zu verlassen und über den Rhein zu gehen und schwören Urfehde; Beiliegend ein Brief des Veltin Grieb ("Gryb") und seiner Frau Walpurg zu Löchgau ("Loyckheyn"), Bietigheimer Vogtei, an den Römischen König [Karl V.] wegen eines ungerechten Urteils des Vogts zu Bietigheim. o. D. - Papier.
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Valtin Grieb und seine Ehefrau Walpurga, gefangengesetzt wegen Droh- und Schmähworten gegen die Obrigkeit und einige Untertanen, verpflichten sich, das Fürstentum Württemberg innerhalb eines Monats für immer zu verlassen und über den Rhein zu gehen und schwören Urfehde; Beiliegend ein Brief des Veltin Grieb ("Gryb") und seiner Frau Walpurg zu Löchgau ("Loyckheyn"), Bietigheimer Vogtei, an den Römischen König [Karl V.] wegen eines ungerechten Urteils des Vogts zu Bietigheim. o. D. - Papier.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 191
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.6 Bietigheim, Stadt >> 1.6.1 Bietigheim/Stadt
1530 Oktober 11 (Dienstag nach Dionisius)
Darin: Beiliegend ein Brief des Veltin Grieb ("Gryb") und seiner Frau Walpurg zu Löchgau ("Loyckheyn"), Bietigheimer Vogtei, an den Römischen König [Karl V.] wegen eines ungerechten Urteils des Vogts zu Bietigheim.
o. D. - Papier.
o. D. - Papier.
Urkunden
Siegler: Hans Lemmlin ("Lemlin") und Wilhelm von Lier, beide zu Bietigheim
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Grieb, Veltin, Löchgau
Grieb, Walpurga
Karl V.; Kaiser, 1500-1558
Lemmlin, Hans, Bietigheim
Lier, Wilhelm von, Bietigheim, Pfandherr, Bönnigheim
Bietigheim : Bietigheim-Bissingen LB
Löchgau LB
Württemberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
2025-11-21T15:25:29+0100
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