Ziehe, ziehe durch die goldne Brücke
Vollständigen Titel anzeigen
4446
A92981
Art der Musikalie: Lied
2.1.1.13. Pommersches Volksliedarchiv
Pommersches Volksliedarchiv >> 21. Kindertaenze >> 21.52. Ziehet durch die goldne Brücke
[1010-19-99/9123-1]
Strophe: Ziehe, ziehe durch die goldne Brücke, Sie ist entzwei, sie ist entzwei, wir woll'n sie wieder flicken mit Wasser, mit Wasser, mit Steinerlein, der erste kommt, der zweite kommt, der dritte soll gefangen sein.
Gattung: Kindertänze
Anlass: Eine Reihe von Spielern stellt sich nebeneinader auf, hebt die Arme vorwärts schräg nach oben und fässt sienen Gegenüber an die Hände. Dann kriecht das erste Paar unter den Händen der andern hindurch und langt dann bei 2 Spielern an die sich beide vorher verabredet haben, wer Engel oder Teufel sein solle, und müssen sich hinter irgendeinem aufstellen. Nachdem so die ganze "Brücke" hindurchgekrochen ist, sagen die beiden vorhin erwähnten Spieler ihren Anhängern, ob sie Engel oder Teufel seien. Dann stellen sie die beiden kräftigsten Spieler gegenüber auf, reichen sich die Hände, auf die sich die Engel hin auflegen müssen; Die Teufel müssen sich zwischen die Arme stellen und werden hin und her geschüttelt. Die Engel dagegen werden sanft geschaukelt.
Gattung: Kindertänze
Anlass: Eine Reihe von Spielern stellt sich nebeneinader auf, hebt die Arme vorwärts schräg nach oben und fässt sienen Gegenüber an die Hände. Dann kriecht das erste Paar unter den Händen der andern hindurch und langt dann bei 2 Spielern an die sich beide vorher verabredet haben, wer Engel oder Teufel sein solle, und müssen sich hinter irgendeinem aufstellen. Nachdem so die ganze "Brücke" hindurchgekrochen ist, sagen die beiden vorhin erwähnten Spieler ihren Anhängern, ob sie Engel oder Teufel seien. Dann stellen sie die beiden kräftigsten Spieler gegenüber auf, reichen sich die Hände, auf die sich die Engel hin auflegen müssen; Die Teufel müssen sich zwischen die Arme stellen und werden hin und her geschüttelt. Die Engel dagegen werden sanft geschaukelt.
Helmut Hans, Studienrat Dr. Siuts
Beyersdorf
Kreis Pyritz
Sonstiges
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ
Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International