Michel Götz, B. zu Marbach, der während seiner Tätigkeit als Schlossküfer Güter seines Herrn, des Herzogs Ludwig, veruntreut hatte und trotz seines Versprechens, nicht ohne seines Herrn Erlaubnis sich oder sein Gut zu verändern, aus Furcht vor Strafe flüchtig geworden, jedoch auf die Fürbitten seiner Frau und seiner Freundschaft gegen das Versprechen wieder eingelassen worden war, für sein einjähriges Ausbleiben 4 Wochen bei Wasser und Brot im Turm zu büßen, 10 fl Strafe zu zahlen, das veruntreute Gut nach der Schätzung der Rentkammer zu erstatten, seine Wehr abzulegen und offene Zechen zu meiden, gelobt nach Verbüßung der Turmhaft und Zahlung der Geldstrafe unter Eid, diese Bedingungen zu halten und schwört U.