Alt Johann von Reischach, Ritter, nimmt den Sohn seines verstorbenen Bruders Schwarzegg von Reischach, Johann von Reischach, zu einem rechten Gemeinder an seinem Zehnten zu Seedorf, und umpfängt dessen Gemeind und Recht an dem selben von ihm um ein Malter Korn jährlichen Zins; im Falle seines Todes soll sein Enkel Konrad, Konrads Sohn, an seine Stelle treten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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