Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen dem Abt [Leonhard] von Kastl einerseits und dem dortigen Konvent andererseits Irrungen gehalten haben. Zum heutigen Tag hat er beide Parteien geladen, wobei der Abt persönlich und der Konvent mit Bevollmächtigten vertreten waren. Mit Zustimmung beider Seiten hat der Pfalzgraf sie wie folgt vertragen: [1.] Jeglicher Unwille gegeneinander wird abgestellt, alle bisher mit Worten, Schriften oder Werken geschehenen Vorwürfe werden einander nicht mehr vorgehalten. Der Konvent soll gegenüber dem Abt gemäß der Ordensregel gehorsam und untertänig sein, dieser soll sich dem Konvent gegenüber väterlich und milde verhalten. [2.] Die Artikel einer früheren, durch Visitatoren aufgerichteten Rachtung sollen fortan eingehalten werden, nachdem der Konvent dem Abt vorgeworfen hatte, dass er diese in zahlreichen Punkten übertreten hätte. Insbesondere die bisher unterlassene jährliche Rechnungslegung soll der Abt fortan wahrnehmen. Sie soll auf Bitten des Abts vor Räten des Pfalzgrafen stattfinden, wozu auch der Bischof von Eichstätt seine Räte und Visitatoren nach Kastl senden soll. Die Räte beider Fürsten sollen prüfen, ob die Ausgaben zum Nutzen des Klosters vorgenommen werden, und bei Bedarf Änderungen vornehmen. Zwei gleichlautende Ausfertigungen der Urkunde werden den Parteien ausgehändigt.