Peter Lucker zu Jungingen leistet Revers gegen Propst Konrad (III. von Blindheim) und den Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen für den zu Erblehen empfangenen Hof, bestehend aus Haus, Hofreite, Garten, Äckern, Gehölz und sonstigem Zubehör, und verspricht Einhaltung der Nutzungsbedingungen: keine Teilungen bzw. Separatverkäufe, pflegliche Behandlung des Gutes, pünktliche und vollständige Entrichtung der detailliert aufgeführten Gülten und Zinse, Entrichtung von Laudemien bei Veräußerung etc.