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Konrad vom Stein zu Erbach ("Elrbach") [Alb-Donau-Kreis] verkauft seine Herrschaft Erbach für 3.400 Gulden an die Gebrüder Wilhelm, Klaus und Albrecht von Villenbach ("Vilenbach") [Lkr. Dillingen].
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Konrad vom Stein zu Erbach ("Elrbach") [Alb-Donau-Kreis] verkauft seine Herrschaft Erbach für 3.400 Gulden an die Gebrüder Wilhelm, Klaus und Albrecht von Villenbach ("Vilenbach") [Lkr. Dillingen].
A Urk. AV Urkunden des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben
Urkunden des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben
1380 April 18.
Archivale
Sprache: Deutsch
Aussteller: Konrad vom Stein zu Erbach
Siegler: Unbesiegelt
Überlieferung: Unbeglaubigte Abschrift von Pfarrer Seuffer aus Ersingen im Papierheft S. 17-44
Beschreibstoff: Papier
Siegelbefund: Unbesiegelt
Anmerkungen: Das Original liegt im Schlossarchiv Erbach, Fach 51
Datum: Der geben ist der na/e/chsten mitwochen vor sannt Jörigen tag, 1380.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.