Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Überführung von Vermögenswerten in Volkseigentum gemäß der Verordnung vom 17. Juli 1952, § 1, Bd. 5
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Sächsisches Staatsarchiv, 20237 Bezirkstag / Rat des Bezirkes Leipzig, Nr. 02064 (Zu benutzen im Staatsarchiv Leipzig)
20237 Bezirkstag / Rat des Bezirkes Leipzig
20237 Bezirkstag / Rat des Bezirkes Leipzig >> 06 Finanzen und Preise >> 06.01 Abteilung Finanzen >> 06.01.13 Staatliches Eigentum >> 06.01.13.08 Durchführung der Verordnung vom 17. Juli 1952 (Sicherung von Vermögen)
1953 - 1957
Enthält: Einzelvorgänge aus dem Kreis Eilenburg A - Z.
Abt. Finanzen, Ref. Staatliches Eigentum
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).