Bürgermeister und Rat zu Nürnberg kündigen Eberhard von Gemmingen dem Älteren zu Bürg (Pürg) ein von diesem "neben anndern posten" bei ihnen angelegtes und mit 6 Prozent zu verzinsendes Kapital in Höhe von 13.000 Gulden grober Münze, weil es ihnen "beschwerlich fallen will, angeregte summa in so hoher verzinnssung lenger zu behallten". Entsprechend der Verschreibung soll die Rückzahlung auf der nächsten Frankfurter Fastenmesse erfolgen, falls Eberhard sich "keins anndern mit uns vergleichen" wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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