Suchergebnisse
  • 1 von 301

Graf Hermann von Sulz, königlicher Richter, gibt dem Abt von Volkenroda das Urteil bekannt, dass kein weltlicher Richter einen Geistlichen ächten darf.

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...