Kaiser Karl IV. bestätigt, dass Pfalzgraf Ruprecht der Ältere bei Rhein dem Meister und den Brüdern des Deutschen Ordens zu Mergentheim den von ihm gekauften, vormals Oppenheimer Juden gehörigen und gegenüber der jüdischen Schule gelegenen "Weynantshoff zu Spanheym" in Oppenheim mit kaiserlicher Zustimmung geschenkt hat, und gebietet allen Ständen des Reiches bei einer Strafe von 50 Goldmark diesen Besitz ungestört zu lassen.

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