Anna Bantzer, Priorin, und der Konvent des Gotteshauses zu Habsthal (Habstal), Predigerodens, im Konstanzer Bistum gelegen, einerseits und Pfaff Konrad Bosch, Kaplan desselben Gotteshauses, andererseits legen ihre Streitigkeiten über die Pfründe, die man vom Gotteshaus dem jeweiligen Kaplan geben soll, folgendermaßen gütlich bei: Man soll dem vorgenannten Herrn Konrad vom Gotteshaus, wenn er beim Gotteshaus ist, täglich 1 Maß Pfründwein und 2 weiße Pfründbrote geben; an Fasttagen und in der Fastenzeit soll man ihm nur 1 Pfründbrot geben, doch größer als ein gewöhnliches Pfründbrot. An allen Sonntagen in der Fastenzeit soll man ihm 2 gewöhnliche Pfründbrote geben. Für Tage, die er nicht im Gotteshaus ist, werden ihm Wein und Brot abgezogen. Wenn er zum Imbiß oder Nachtmahl nicht im Kloster ist, werden ihm 1/2 Maß Wein und 1 Brot abgezogen, außer wenn er am selben Tag Messe im Kloster gehabt hat. Man soll ihm vom Gotteshaus wöchentlich geben 8 "gebutlutu" Brote und 4 gewöhnliche Knechtsbrote, jährlich je 1 Viertel Bohnen, Erbsen, Breimehl und gestampfter Gerste Menger Meß. Man soll ihm für Schmalz ein Melkrind wintern. Er erhält jährlich 2 Malter Hafer und 1 färig (phaeric) (1) Heu wie des Klosters Wagenladungen (pfaeriden). Zu Fronfasten soll man ihm 2 1/2 Pfund Heller für Gewand, Schuhe, Fleisch, Salz, Fische und Öl geben, jährlich 1 Schwein im Wert von 30 Schilling Heller oder dafür 30 Schilling Heller nach seinem Belieben. (Den früheren Kaplänen am Gotteshaus sind 1 Pfund Heller oder ein gleichwertiges Schwein gegeben worden; die 10 Schilling sind in dieser Richtung darauf geschlagen worden. Diese Richtung soll Priorin und Konvent späteren Kaplänen gegenüber keinen Schaden bringen.) Man soll ihm Brennholz für das von ihm bewohnte Haus geben, 4 Pfund Unschlitt für Licht und für Eier alle 14 Tage 1 Viertel Grust (Grüsche) (2) (1) färig = fahrbar, beweglich (2) Grust = Kleie

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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