Äbtissin und Kv. von H. beurkunden, daß der ehrbare Priester Pfaff Konrad Monopp von Riedlingen um 20 lb h von dem Kl. einen jährlichen Zins von 1 lb h kauft, den er dem Kl. für die jährliche Verrichtung eines Gebetes durch den Kv. an Johannes Baptista zu seinen Lebzeiten und einen Jahrtag nach seinem Tod gibt. Bei Versäumnis fällt der Zins von 2 Jahren an Kl. Gutenzell.