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Christophorus, Abt zu Weihenstephan, Andreas, Abt zum heiligen Berg (Andechs) u. Caspar Wynnczerer, Pfleger zu Tölz, entscheiden als Schiedsrichter den Streit zwischen Bischof Sixtus von Freising und Propst Johann von Schlehdorf einerseits und Abt Narciss von Benediktbeuern anderersits dahingehend, dass der Rötelsee mit seiner Nutzung dem Kloster Bendiktbeuren allein und der Eisbruch am Stein und Velbach ausschließlich dem Bischof und dem Kloster Schlehdorf zustehen soll, und jede Vorrichtung verboten ist, wodurch den Fischen ihr freier Gang in den Rohrsee benommen werden könnte; S 1: Bischof Sixtus von Freising, S 2: Abt Narciss von Benediktbeuern, S 3: Konvent von Benediktbeuern, S 4: Propst Johann von Schlehdorf, S 5: Konvent von Schlehdorf

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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