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Gerhart, Abt, und der Konvent des Benediktinerklosters St. Stephan zu Würzburg, verkaufen dem Grafen Eberhart zu Wertheim, Domherrn zu Würzburg, einen jährlich auf Martini fälligen Zins von 1 rhein. fl., wofür gegen das Begehn von des Grafen Jahrestag mit Vigilie und Seelenmesse den Konventualen eine Pittanz in Fischen oder anderer Speise gegeben werden soll. Der Gulden ist der Zins von 3 Morgen frei eigenen Weinwachses am Kirchbuckel in der Mark zu Würzburg gelegen zwischen den Weinstöcken des Herman Spissheim und des Fritz Ruthigel, die der Graf erst von dem Kloster für 25 fl. gekauft, ihm dann aber wieder überlassen hat. Das Weinstück ist lastenfrei zu halten. Doch darf der Gulden auch in anderem freiem Lande angelegt und dieses dadurch mit dem Anniversar beschwert werden, wodurch jenes wieder ledig wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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