Die Gemeiner zu Waldeck auf dem Hunsrück fällen zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz, vertreten durch seinen Anwalt Albrecht Göler von Ravensburg, und Philipp Boos (Bosse) von Waldeck gegen den Burgfrieden verstoßen haben soll. Der Kurfürst lässt anklagen, dass Philipp Boos 1.) dem Jeckel von Beyen 5 Rinder und 2 Pferde abgenommen, 2.) dem Henchin Schott ein Stück Wein auf der Straße genommen und 3.) den Heinz Knaub (Knuben Heintzen) habe schlagen lassen. Da es sich bei allen drei um Eigenleute des Kurfürsten handelt, sei damit der Burgfrieden verletzt und Philipp Boos solle nichtmehr als Gemeiner zu Waldeck gelten. Dieser verteidigt sich, dass 1.) Jeckel von Beyen sein Bürge gewesen sei, 2.) er den Wein bezahlen wolle, aber Henchin Schott dies bislang abgelehnt habe, und 3.) es nur 1-2 Streiche gewesen sein, nachdem dieser sich einem Bescheid von Philipp Boos widersetzt hätte. Die Gemeiner entscheiden, dass der Burgfrieden verletzt worden sei und sich Philipp Boos daher binnen Monatsfrist bei Kurfürst Philipp von der Pfalz einzufinden habe, um Schadensersatz zu leisten. Als Gemeiner werden genannt: Simon Boos von Waldeck als Baumeister, Paul, Hermann und Karl Boos von Waldeck sowie Swicker von Sickingen.