Staatshochbauamt Harz in Clausthal-Zellerfeld (Bestand)
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NLA WO, 1006 A Nds
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.4 Behörden des Landes Niedersachsen (Nds) >> 3.4.4 Hochbau
1959-1976
Enthält: u.a. Rommelkaserne in Osterode); Fernmeldeturm Stöberhai
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Hochbau" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g782 ).
Durch Erlass des niedersächsischen Finanzministers vom 9. Dezember 1946 wurden Dienststellen, Aufgaben und Personal der braunschweigischen Hochbauverwaltung in die niedersächsische Staatshochbauverwaltung überführt. Die Staatshochbauämter sind aus den Hochbau-Inspektionen über die durch Verordnung v. 18. Mai 1934 eingerichteten Hochbauämter hervorgegangen.
Das Staatshochbauamt Clausthal-Zellerfeld war nach der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 für die Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes im Landkreis Zellerfeld (ab 1972 auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Zellerfeld) zuständig. Aufsichtsführende Behörde war zunächst wie vor 1945 der Regierungspräsident in Hildesheim und von 1972-1989 der Verwaltungspräsident/ die Bezirksregierung Braunschweig. Zum 1. Januar 1990 ging die Dienst- u. Fachaufsicht auf die Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover über (Beschluss v. 11. Juli 1989).
Hinsichtlich des sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereichs des Staatshochbauamts Clausthal-Zellerfeld ergaben sich im Laufe der Zeit folgende Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1951 Übernahme der Betreuung der im Amtsbezirk gelegenen zivilen Bundesliegenschaften und Liegenschaften der Landessteuerverwaltung;
- 1973 Einrichtung einer Sonderbehörde für den Hochschulbau und Beibehaltung einer Baugruppe für den Hochschulbau im Staatshochbauamt Clausthal-Zellerfeld;
- 1978 Neuregelung der Zuständigkeiten für den Hochschulbau.
Zum 1. November 1989 wurden die Staatshochbauämter Goslar und Osterode an das Staatshochbauamt Clausthal-Zellerfeld angegliedert und letzteres in Staatshochbauamt Harz umbenannt (Nds. MBl. 32/1989, S. 996). Der Sitz der Behörde blieb in Clausthal-Zellerfeld, zwei Außenstellen wurden in Goslar und Osterode am Harz eingerichtet.
Die Behörde betreute durch zwei Baugruppen in Clausthal-Zellerfeld und Goslar alle Landes- und Bundesliegenschaften sowie Dritte in den Landkreisen Goslar und Osterode am Harz, insgesamt rund 900 (1996) bzw. 800 (2002) Gebäude. Des Weiteren übernahm das Staatshochbauamt Harz 1991 im Zuge der Wiedervereinigung und zur Unterstützung der Staatshochbauverwaltung in Sachsen-Anhalt eine Patenschaft für das dortige Staatshochbauamt Halberstadt.
Schwerpunkte der Arbeit der Behörde waren u.a.:
Geschichte des Bestandsbildners: - Bauliche Betreuung der Baudenkmäler (ca. 30 % des zu betreuenden Gebäudebestandes stehen unter Denkmalschutz);
- Bauliche Betreuung der Technischen Universität Clausthal;
- Unterstützung bei Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit in den neuen Bundesländern;
- Unterstützung des Staatshochbauamts Wunstorf bei der Koordinierung von Baumaßnahmen der Bundeswehr in Sachsen-Anhalt.
Am 3. April 2001 beschloss die Landesregierung die Umbenennung der Staatshochbauverwaltung in Staatliches Baumanagement Niedersachsen (SBN). Entsprechend wurde das Staatshochbauamt Harz in Staatliches Baumanagement (SB) Harz umgewandelt und Teil des SBN.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 4. März 2004 fusionierten mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die bisherigen SB Harz, Göttingen (mit Northeim) und Hildesheim im Zuge der schrittweisen Strukturreform des SB zum SB Südniedersachsen (Nds. MBl. 14/2005, S. 273). Der Dienstsitz des SB Harz in Clausthal-Zellerfeld wurde für den SB Südniedersachsen übernommen. Der Amtsbezirk des SB Südniedersachsen umfasst die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim und Osterode am Harz.
Stand: Oktober 2015
Bestandsgeschichte: Ältere Unterlagen des einstigen Staatshochbauamts Goslar (1939-1975) werden im Bestand 6 D Nds verwahrt. Verzeichnung, Vorwort und Findbucherstellung erfolgten durch Dr. Silke Wagener-Fimpel.
Stand: Oktober 2004
Bearbeiter: Dr. Silke Wagener-Fimpel (2004)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Hochbau" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g782 ).
Durch Erlass des niedersächsischen Finanzministers vom 9. Dezember 1946 wurden Dienststellen, Aufgaben und Personal der braunschweigischen Hochbauverwaltung in die niedersächsische Staatshochbauverwaltung überführt. Die Staatshochbauämter sind aus den Hochbau-Inspektionen über die durch Verordnung v. 18. Mai 1934 eingerichteten Hochbauämter hervorgegangen.
Das Staatshochbauamt Clausthal-Zellerfeld war nach der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 für die Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes im Landkreis Zellerfeld (ab 1972 auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Zellerfeld) zuständig. Aufsichtsführende Behörde war zunächst wie vor 1945 der Regierungspräsident in Hildesheim und von 1972-1989 der Verwaltungspräsident/ die Bezirksregierung Braunschweig. Zum 1. Januar 1990 ging die Dienst- u. Fachaufsicht auf die Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover über (Beschluss v. 11. Juli 1989).
Hinsichtlich des sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereichs des Staatshochbauamts Clausthal-Zellerfeld ergaben sich im Laufe der Zeit folgende Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1951 Übernahme der Betreuung der im Amtsbezirk gelegenen zivilen Bundesliegenschaften und Liegenschaften der Landessteuerverwaltung;
- 1973 Einrichtung einer Sonderbehörde für den Hochschulbau und Beibehaltung einer Baugruppe für den Hochschulbau im Staatshochbauamt Clausthal-Zellerfeld;
- 1978 Neuregelung der Zuständigkeiten für den Hochschulbau.
Zum 1. November 1989 wurden die Staatshochbauämter Goslar und Osterode an das Staatshochbauamt Clausthal-Zellerfeld angegliedert und letzteres in Staatshochbauamt Harz umbenannt (Nds. MBl. 32/1989, S. 996). Der Sitz der Behörde blieb in Clausthal-Zellerfeld, zwei Außenstellen wurden in Goslar und Osterode am Harz eingerichtet.
Die Behörde betreute durch zwei Baugruppen in Clausthal-Zellerfeld und Goslar alle Landes- und Bundesliegenschaften sowie Dritte in den Landkreisen Goslar und Osterode am Harz, insgesamt rund 900 (1996) bzw. 800 (2002) Gebäude. Des Weiteren übernahm das Staatshochbauamt Harz 1991 im Zuge der Wiedervereinigung und zur Unterstützung der Staatshochbauverwaltung in Sachsen-Anhalt eine Patenschaft für das dortige Staatshochbauamt Halberstadt.
Schwerpunkte der Arbeit der Behörde waren u.a.:
Geschichte des Bestandsbildners: - Bauliche Betreuung der Baudenkmäler (ca. 30 % des zu betreuenden Gebäudebestandes stehen unter Denkmalschutz);
- Bauliche Betreuung der Technischen Universität Clausthal;
- Unterstützung bei Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit in den neuen Bundesländern;
- Unterstützung des Staatshochbauamts Wunstorf bei der Koordinierung von Baumaßnahmen der Bundeswehr in Sachsen-Anhalt.
Am 3. April 2001 beschloss die Landesregierung die Umbenennung der Staatshochbauverwaltung in Staatliches Baumanagement Niedersachsen (SBN). Entsprechend wurde das Staatshochbauamt Harz in Staatliches Baumanagement (SB) Harz umgewandelt und Teil des SBN.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 4. März 2004 fusionierten mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die bisherigen SB Harz, Göttingen (mit Northeim) und Hildesheim im Zuge der schrittweisen Strukturreform des SB zum SB Südniedersachsen (Nds. MBl. 14/2005, S. 273). Der Dienstsitz des SB Harz in Clausthal-Zellerfeld wurde für den SB Südniedersachsen übernommen. Der Amtsbezirk des SB Südniedersachsen umfasst die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim und Osterode am Harz.
Stand: Oktober 2015
Bestandsgeschichte: Ältere Unterlagen des einstigen Staatshochbauamts Goslar (1939-1975) werden im Bestand 6 D Nds verwahrt. Verzeichnung, Vorwort und Findbucherstellung erfolgten durch Dr. Silke Wagener-Fimpel.
Stand: Oktober 2004
Bearbeiter: Dr. Silke Wagener-Fimpel (2004)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
0,7
Bestand
Literatur: Dietrich Lösche, Staatliche Bauverwaltung in Niedersachsen. Vom Ortsbaubeamten im Landbaudistrikt zum Staatlichen Baumanagement, Bielefeld 2004.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ