Friedrich Graf zu Castell (kastel), Landrichter zu Nürnberg (Nürenberg) beurkundet, daß vor ihm Katherina Schetzlerin erschienen ist und durch ihren Fürsprecher Hinz eine Klage gegen die Meisterin und die Frauen zu Neunkirchen (Newkirchen) vorbringt, die besagt, daß ihr diese 70 Pfund Heller schuldig sein und 100 Mark (Marck) Silber Schadensersatz leiste sollen; wobei aber Frau Anne von Morstein (Morstain), Meisterin [der Klause zu Neunkirchen] und Adelheid Goldstein (Goldstain) zu Neunkirchen dieser Vorwurf durch einen Fürsprecher zurückweisen, worauf der A. die Meisterin und die Klausnerinnen zu Neunkirchen von den erhobenen Vorwürfen und Forderungen freisspricht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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