Konrad Hess, Einwohner und sesshaft zu Thomashardt, wegen Verstoßes gegen die Forst- und Landesordnung zu Schorndorf gef., jedoch auf Fürbitten aus gnaden entlassen, gelobt unter Eid, seine Atzung im Gefängnis zu bezahlen, sich allen Waidwerks und Jagens zu enthalten, auch jeden, den er bei der Jagd ertappe, den Forstmeistern oder Amtleuten zu melden, 400 fl Bürgschaft zu stellen und schwört U. Konrad Hess hatte trotz den Bestimmungen den Forst- und Landesordnung und obwohl ihm eine Büchse mit einem schweren Schloß anbefohlen worden war, eine geladene lange Feuerbüchse im Haus gehabt. Da täglich wild geschossen wurde, kam Konrad Hess dadurch in den Verdacht des Wilderns. Bürgen: Konrad Heß und Jakob Reinmayer zu Thomashardt, Martin Zimerman von Baltmannsweiler [Kr. Esslingen], Jerg Offen von Hohengehren [Kr. Esslingen] und Gall Heß von Berkheim [Kr. Esslingen], Vater und Freunde des Angeklagten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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