Der Rat von Bockenem empfängt vom dortigen Kaland 160 Pfund Bockenemer Währung; dafür verkauft er dem Kaland aus seinen Einkünften eine zu Weihnachten fällige Jahresrente von 8 Pfund, die er jedes Jahr zu Weihnachten nach vorheriger Kündigung in der Gemeinwoche nach Michaelis zurückkaufen darf. 1524, am fridage nach Lucie virginis (16. Dezember) Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel

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Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
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