Verpachtung des neuen Krans an Hinrich Martens auf 6 Jahre für 1.200 Mark jährlich, bei Bezahlung der Taue durch Martens und Einhaltung des Gebührenschragens mit Ausnahme bei den Fässern mit Rheinwein von Lübecker und Kölner Bürgern, für die er statt der vorgeschriebenen 6 Schilling nur 3 pro Faß erheben und die Differenz von der Pacht abziehen darf

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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