Gutsarchiv Neugattersleben (Bestand)
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H 160 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
(1196) 1584 - 1948
Benutzbarkeit: eingeschränkt benutzbar
Findhilfsmittel: Findbuch von 1986; zum Teil unerschlossen (online recherchierbar)
Registraturbildner: Neugattersleben gehört zur Stadt Nienburg (Saale), Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt.
Um 1220 wird Neugattersleben als Sitz einer Linie derer von Gatersleben begründet. 1291 wird die Burg als Lehen des Erzstifts Magdeburg genannt. Als Teil des Herzogtums Magdeburg fiel Neugattersleben 1680 an die Kurfürsten von Brandenburg und ging 1816 in der preußischen Provinz Sachsen auf, die bis 1945 bestand.
Denen von Neugattersleben folgten 1320 die von Neindorf als erzbischöfliche Ministerialen. 1350 erwarb die Stadt Magdeburg die Burg, sah sich in ihren Rechten jedoch zunächst von der Äbtissin von Gernrode und dem von ihr mit Neugattersleben belehnten Herzog Rudolf I. von Sachsen-Wittenberg angefochten. 1363 verschrieb Erzbischof Dietrich von Magdeburg Neugattersleben abschließend der Stadt, die das Lehen zunächst selbst innehatte. Als Magdeburg 1548 der Reichsacht verfiel, bemächtigten sich die Grafen von Mansfeld der Burg, erreichten 1550 eine kaiserliche Belehnung und verglichen sich erst 1563 mit der Stadt. 1573 verkaufte der Magdeburger Rat Neugattersleben an die von Alvensleben schwarzer Linie, die das Rittergut bis 1809 als städtische Aftervasallen innehatten und danach bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 Besitzer blieben.
1842 gehörten zum landtagsfähigen Rittergut Patrimonialgericht und Kirchenpatronat über das Pfarrdorf Hohendorf, das dort eingepfarrte Neugattersleben und das Kirchdorf Löbnitz, ferner die Gerichtsbarkeit über das Dorf Glöthe, dessen Rittergut bis 1808 zu Neugattersleben gehört hatte, sowie das Patronat über die Pfarrei Brumby (bei Staßfurt).
Bestandsinformationen: Der Bestand gelangte erst im Jahre 1956 durch das Volksgut Neugattersleben in das damalige Staatsarchiv Magdeburg.
Da er keine Ordnung aufwies, wurde zu Beginn der sechziger Jahre mit der Verzeichnung der übernommenen Archivalien begonnen, die nach einer langen Unterbrechung erst im Jahre 1985 fortgeführt und beendet wurde.
Der Bestand wird auf Grundlage eines 2014 geschlossenen Vertrages als Depositum im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrt. Er ist eingeschränkt benutzbar.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1986; zum Teil unerschlossen (online recherchierbar)
Registraturbildner: Neugattersleben gehört zur Stadt Nienburg (Saale), Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt.
Um 1220 wird Neugattersleben als Sitz einer Linie derer von Gatersleben begründet. 1291 wird die Burg als Lehen des Erzstifts Magdeburg genannt. Als Teil des Herzogtums Magdeburg fiel Neugattersleben 1680 an die Kurfürsten von Brandenburg und ging 1816 in der preußischen Provinz Sachsen auf, die bis 1945 bestand.
Denen von Neugattersleben folgten 1320 die von Neindorf als erzbischöfliche Ministerialen. 1350 erwarb die Stadt Magdeburg die Burg, sah sich in ihren Rechten jedoch zunächst von der Äbtissin von Gernrode und dem von ihr mit Neugattersleben belehnten Herzog Rudolf I. von Sachsen-Wittenberg angefochten. 1363 verschrieb Erzbischof Dietrich von Magdeburg Neugattersleben abschließend der Stadt, die das Lehen zunächst selbst innehatte. Als Magdeburg 1548 der Reichsacht verfiel, bemächtigten sich die Grafen von Mansfeld der Burg, erreichten 1550 eine kaiserliche Belehnung und verglichen sich erst 1563 mit der Stadt. 1573 verkaufte der Magdeburger Rat Neugattersleben an die von Alvensleben schwarzer Linie, die das Rittergut bis 1809 als städtische Aftervasallen innehatten und danach bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 Besitzer blieben.
1842 gehörten zum landtagsfähigen Rittergut Patrimonialgericht und Kirchenpatronat über das Pfarrdorf Hohendorf, das dort eingepfarrte Neugattersleben und das Kirchdorf Löbnitz, ferner die Gerichtsbarkeit über das Dorf Glöthe, dessen Rittergut bis 1808 zu Neugattersleben gehört hatte, sowie das Patronat über die Pfarrei Brumby (bei Staßfurt).
Bestandsinformationen: Der Bestand gelangte erst im Jahre 1956 durch das Volksgut Neugattersleben in das damalige Staatsarchiv Magdeburg.
Da er keine Ordnung aufwies, wurde zu Beginn der sechziger Jahre mit der Verzeichnung der übernommenen Archivalien begonnen, die nach einer langen Unterbrechung erst im Jahre 1985 fortgeführt und beendet wurde.
Der Bestand wird auf Grundlage eines 2014 geschlossenen Vertrages als Depositum im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrt. Er ist eingeschränkt benutzbar.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 11.85
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ