Pfalzgraf Karl [August] II. von Pfalz-Zweibrücken quittiert den Empfang von 48000 fl durch Baden als einmalige Ablösungszahlung für die jährlichen Renten in Höhe von 1300 fl, die von Baden, wie es im Teilungsvertrag der Hinteren Grafschaft Sponheim festgesetzt worden war, jeweils zu Martini oder Weihnachten an die pfalz-zweibrückische Amtskellerei Nohfelden (Nohefelden) zu entrichten waren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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